Herbert Barthelmes
Vorsitzender Kolping-Hilfsfonds
Gemeinsam Verantwortung tragen, gemeinsam Zukunft sichern: Der Kolping-Hilfsfonds e. V. unterstützt seit 1995 Kolping-Einrichtungen mit Beratung, finanzieller Hilfe und einem starken Netzwerk.

Zur jährlichen Mitgliedersammlung des Kolping-Hilfsfonds am 17. Juli 2026 im Kolping-Hotel Alpenblick in Ohlstadt konnte Vorsitzender Herbert Barthelmes (Kolpingsfamilie Buchloe) 18 Mitgliedseinrichtungen begrüßen.
Ein Vortrag von Immobilienexperte Martin Kaiser (Kolpingsfamilie Wiggensbach) zum Thema „Werterhalt von Immobilien“ gab nützliche Impulse für die versammelten Verantwortlichen aus den Kolping-Einrichtungen. Neben den üblichen Regularien und den Informationen bezüglich der derzeit gewährten Hilfen konnte die Mitgliederversammlung die Neuaufnahme des Kolpinghaus Hannoversch-Münden als Mitglied in die Solidargemeinschaft bestätigen.
In guten Zeiten sparen - in schlechten Zeiten helfen
Der Kolping-Hilfsonds e.V. ist ein Zusammenschluss von Kolping-Einrichtungen um im Falle von drohenden oder bestehenden wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angehörenden Mitgliedern diese zu vermeiden, abzuwenden oder zu beheben.
Über 30 Kolping-Einrichtungen
Bei der Gründung am 3. April 1995 zählte der Kolping-Hilfsfonds e.V. 9 Mitglieder. Inzwischen ist daraus eine starke Solidargemeinschaft geworden der derzeit 34 Kolping-Einrichungen angehören.
Unterschiedlichste Mitglieder
Das Spektrum der Mitglieder ist breit gefächert von der örtlichen Kolpingsfamilie bis hin zu großen Kolping-Bildungserinrichtungen.
Grundsätzlich können im Kolping-Hilfsfonds e.V. nur gemeinnützige Kolping-Organisationen aus Deutschland und dem europäischen Ausland Mitglied sein.

Der Kolping-Hilfsonds e.V. wurde am 3. April 1995 mit 9 Mitgliedern gegründet, heute sind mehr als 30 Kolping-Einrichtungen Mitglied dieser Solidargemeinschaft.

Schon zahlreich Hilfe geleistet
In den Jahren seines Bestehens konnte der Kolping-Hilfsfonds e.V. zahlreichen Mitgliedseinrichtungen helfen, durch die unbürokratische Vergabe von zinsgünstigen Darlehen, der Gewährung von Zuschüssen sowie externen und internen Managementhilfen.
Langfristige Perspektiven schaffen
Alle Hilfen, angefangen von der Unterstützung bei Konzepterstellungen bis hin zur finanziellen Unterstützung haben zum Ziel die einzelne Kolping-Einrichtung in ihrer Indiviudalität zu fördern und für die Zukunft zu stärken.
Erfahrungen weitergeben
Grundlage der Solidarität zwischen den einzelnen Mitgliedern ist auch der reiche Schatz an Erfahrungen und der Austausch darüber durch die handelnden Personen in den Kolpingeinrichtungen.
Der Kolping-Hilfsfonds bietet seinen Mitgliedern einen ganz besonderen Service: Eine kostenfreie Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden - in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden - zur Folge hat. Dies betrifft hauptsächlich Tätige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für andere tätig werden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen so genannte echte Vermögensschäden. Grundsätzlich sind Vermögensschäden zwar auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, meist aber mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Personen- und Sachschäden, da es im Privatbereich kaum zu echten Vermögensschäden infolge von Vermögensbetreuungspflichten kommen kann.
Grundsätzlich können im Kolping-Hilfsfonds e.V. nur gemeinnützige Kolping-Organisationen im Inland und europäischen Ausland Mitglied sein.Die Satzung des Kolping-Hilfsfonds finden Sie hier.
Gerade jetzt in den wirtschaftlich immer schwieriger werdenden Zeiten spüren alle, wie zunehmend finanzielle Probleme auf die Einrichtungen zukommen und dringend Unterstützung gebraucht wird. Dabei ist es wichtig, vorzusorgen - sich abzusichern.
Der Kolping-Hilfsfonds bietet:
1,5 Promille von (Eigenmittel + 3 x Jahresumsatz)
Beispielrechnung - Kolpinghaus:
Beitragsberechnung: 1,5 Promille x [300.000 € (Eigenmittel) + 3 x 30.000 € (Jahresumsatz)] = 585 € Jahresbeitrag
Das heißt 48,75 € im Monat.
1 % der Eigenmittel
Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefon: 0821 / 34 43 - 157
oder per E-Mail an: info@kolping-augsburg.de.
Eine Beitrittserklärung finden Sie hier: Beitrittserklärung als Download

Vorsitzender:
Herbert Barthelmes
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Kolping Akademie Stiftung Augsburg
Stellvertrender Vorsitzender:
Dr. Armin Holzer
Geschäftsleitung und Heimleitung des Kolpinghaus Bozen e.V.
Weitere Vorstandsmitglieder:
Stephanie Kühn
Geschäftsführerin Kolping Akademie Ingolstadt gGmbH
Franz Mayer
2. Vorsitzender des Kolpinghaus Schrobenhausen e. V.
Jacqueline Röhm
Geschäftsführerin des Kolpinghaus Koblenz e. V.
Geschäftsführer:
Werner Moritz
Stiftungsvorstand Kolping Akademie Stiftung Augsburg